FTZ Lehermeier mit Logopädie in Landau
„Das Menschlichste, was wir haben, ist doch die Sprache,
und wir haben sie, um zu sprechen.“
(Theodor Fontane (1819-98), dt. Erzähler)
Die Logopädie bietet Ihnen eine erfolgreiche Therapie bei Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen an!
Eine logopädische Behandlung ist zum Beispiel die Therapie bei Sprach-,Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.
Unser Ziel ist es, unsere Patienten und ihr Umfeld kennen zu lernen und gemeinsam mit ihnen Wege zu suchen, die bestmögliche Kommunikationsfähigkeit zu erreichen, bzw. wiederherzustellen und die individuellen stimmlichen, sprachlichen, sprech- und schluckmotorischen Möglichkeiten auszubauen. Wir möchten all unser Wissen und unsere Fähigkeiten darauf verwenden, die Lebensqualität des einzelnen Patienten so weit wie möglich zu verbessern.
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen, Ärzten, Therapeuten, Erziehern, Lehrern und Pflegern sehen wir als selbstverständlich an, um effektiv therapeutisch arbeiten zu können.
Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!
Welche Anwendungsgebiete hat die Logopäde
Die Logopädie beschäftigt sich mit Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens, die organisch oder funktionell verursacht werden.
- Sprachentwicklungsstörungen im Kindesalter (SES): z.B. eingeschränkter Wortschatz, Grammatik, eingeschränktes Sprachverständnis...
- Störungen der Aussprache (Dyslalie)
- Hörstörungen
- Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen (AWVS)
- Myofunktionelle Störungen
- Lese-Rechtschreibstörungen (LRS)
- neurologisch bedingte Sprachstörungen (Aphasien)
- neurologisch bedingte Sprechstörungen (Dysarthrien)
- Stimmstörungen (Dysphonie)
- Stottern
- Poltern
- Schluckstörungen (Dysphagie)
- Näseln (Velopharyngeale Insuffizienz)
Verordnung und Behandlungskosten
Eine logopädische Behandlung wird gemäß den Heilmittelrichtlinien von Ihrem Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, Internist, Neurologe, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Phoniater, Kieferorthopäde, Zahnarzt) verordnet.
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Therapie bis auf den vorgeschriebenen Eigenanteil (10% der Behandlungskosten sowie 10 Euro Rezeptgebühr), sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr entfällt dieser Eigenanteil ebenfalls.
Die Behandlung in unserer Logopädie Praxis
Zu Beginn einer logopädischen Behandlung führen wir eine ausführliche Anamnese und Befunderhebung durch. Die Ergebnisse bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlagen für die Auswahl der Behandlungsmethoden. Wir diagnostizieren und therapieren auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung und beraten Patienten und ihre Angehörigen.
Der verordnende Arzt erhält nach jeder Verordnung (i.d.R. 10 Stunden) einen Therapiebericht und stellt dann, je nach Notwendigkeit eine Folgeverordnung aus.
Die Dauer einer Therapiestunde liegt je nach Diagnose zwischen 30, 45 und 60 Minuten und findet meist 1-2mal pro Woche statt. Darüber entscheidet der Arzt, wenn er die Verordnung ausstellt.
Bei medizinischer Notwendigkeit verordnet der Arzt einen Hausbesuch. In diesem Fall führen wir die Therapie gerne bei Ihnen zu Hause, in Senioreneinrichtungen, in Kindergärten oder Schulen durch.